Rechtliche Hinweise
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 02.03.2004 (AZ: BvR 784/03):
Wer die Selbstheilungskräfte des Klienten, zum Beispiel durch Handauflegen, aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktiker-Erlaubnis. Das Heilpraktiker-Gesetz findet keine Anwendung, da Heiler sich grundsätzlich in der Art der Ausübung sowie im Erscheinungsbild von Ärzten und Heilpraktikern unterscheiden. Heiler sind dafür verantwortlich, dass Klienten sie nicht für einen Arzt halten und geistiges Heilen nicht mit ärztlicher Heilkunde verwechseln. Aus diesem Grund verlangt das Bundesverfassungsgericht vom Heiler aufklärende Hinweise.
Ich arbeite im Rahmen meiner Angebote zum Teil nach dem Prinzip des geistigen Heilens. Deshalb weise ich ausdrücklich darauf hin, dass meine Arbeit die Diagnose oder Behandlung eines Arztes oder Heilpraktikers nicht ersetzt. Ich stelle keine Diagnosen und gebe keine Heilversprechen ab. Geistige oder energetische Heilarbeit wirkt als Hilfe zur Selbsthilfe und dient der Aktivierung der Selbstheilungskräfte. Durch meine Arbeit können Impulse zur Wiederherstellung des Gleichgewichtes von Körper, Geist und Seele und somit für ein ganzheitliches Wohlbefinden gegeben und die eigenen Selbstheilungskräfte angeregt und aktiviert werden.